Reichenbach: Höhenfeuer jetzt im Ordnungsamt anmelden

Tradition Altreifen und Kunststoffe verboten

Geplante Höhenfeuer in Reichenbach müssen bis spätestens Freitag, 21. April, schriftlich in der Abteilung Ordnungswesen der Stadtverwaltung Reichenbach angezeigt werden. Für die Einwohner der Gemeinde Heinsdorfergrund erfolgt die Anzeige der Höhenfeuer in der Gemeindeverwaltung in Oberheinsdorf. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Die Anmeldung kann formlos erfolgen. Alternativ kann zur Anmeldung der Vordruck aus dem Bürgerservice der Stadt Reichenbach "Bürgerservice - Abbrennen offene Feuer/Höhenfeuer" verwendet werden.

Darauf muss man achten

Bei der Anmeldung sollen der genaue Standort der Feuerstelle sowie die Verantwortlichen für die Durchführung und Ansprechpartner mit Telefonnummer genannt werden. Beim Abbrennen, aber auch schon in der Phase der Errichtung, sind die Regeln des Brandschutzes zu berücksichtigen. Das sind: der ausreichende Abstand zu brennbaren Gegenständen und Einrichtungen, Wind-stärke und Windrichtung; geeignete Löschgeräte müssen bereitgestellt werden; die ordnungs-gemäße Nachkontrolle (Beräumung der Feuerstelle). Als Brennstoff darf nur naturbelassenes Holz (z.B. Äste, Baum-, Strauch und Heckenschnitt) verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten. Keinesfalls dürfen alte Fenster, Spanplatten, behandelte Platten, imprägniertes und lackiertes Holz (z.B. Gartenzäune, mit anhaftenden Farbresten oder Holzschutzmitteln, Dachbalken, Schalungsmaterial) oder gar Altreifen, Baustellenabfälle, Kunststoffe oder Folien verbrannt werden. Ebenfalls dürfen keine Treibstoffe oder gar Altöl, Chemikalien, Teer- und Gummimaterialien zugegossen werden. Durch das Verbrennen dieser gefährlichen Abfälle werden erhebliche Schadstoffe freigesetzt.

Ausgewählte Standorte von Höhenfeuern werden kontrolliert

Zum Schutz der Tiere, wie Kleinsäuger und Vögel, darf das Brennmaterial frühestens 72 Stunden vor dem Verbrennen aufgeschichtet werden. Bei erhöhter Waldbrandgefahr können Feuer in Waldnähe untersagt werden. Die Abfallbehörde des Landratsamtes des Vogtlandkreises, die Abteilung Ordnungswesen der Stadt sowie die Feuerwehren wollen ausgewählte Standorte von Höhenfeuern kontrollieren, heißt es.

Weitere Informationen zur Anmeldung

Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Ordnungswesen der Stadt Reichenbach, Markt 6, Zimmer 404, Tel.: 524-3032, -3033. Anmeldungen der Höhenfeuer sind auch per E-Mail (gradler@reichenbach-vogtland.de oder melzer@reichenbach-vogtland.de) möglich.

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