CFC-Check - Teil 3: Wie viele Fans kehren wieder in die Festung zurück?

FUSSBALL Die Himmelblauen kalkulieren mit einem Zuschauerschnitt von 3.500

 Im dritten Teil des großen CFC-Checks (hier lest ihr Teil 2) dreht sich alles um die Anhängerschaft der Himmelblauen.

Der Chemnitzer FC hatte in der vergangenen Saison im "Stadion - An der Gellertstraße" einen Zuschauerschnitt von 2.257. Gegen den FC Carl-Zeiss Jena kamen mit 3.648 Zuschauern die meisten, gegen den VfB Auerbach mit 1.170 die wenigsten. Das Geisterspiel gegen den SV Babelsberg und das auf 1.000 Zuschauer beschränkte Spiel gegen den SV Lichtenberg fallen aus der Wertung.

Während die Duelle mit Traditionsvereinen - BFC Dynamo (3.478 Zuschauer), BSG Chemie Leipzig (3.463 Zuschauer), 1. FC Lokomotive Leipzig (3.265 Zuschauer) und Energie Cottbus (2.666 Zuschauer) - zumeist einen guten Zuschauerzuspruch erfahren haben, hält sich das Interesse gegenüber "kleineren" Vereine, die zudem über keine große Anhängerschaft verfügen, in Grenzen. Bei den Heimspielen gegen Altglienicke, Meuselwitz, Halberstadt und Hertha II sowie die Absteiger Rathenow, Eilenburg und bereits erwähntes Auerbach kamen jeweils weniger als 2.000 Zuschauer. Doch das soll sich in der neuen Saison ändern.

Der Chemnitzer FC hat insgesamt 786 Dauerkarten verkauft, und damit mehr als in der vergangenen Spielzeit. Am ambitionierten Ziel, einen Zuschauerschnitt von 3.500 Zuschauern zu erreichen, hat sich indes nichts geändert. Mit dem FC Rot-Weiß Erfurt kehrt ein weiterer Traditionsverein mit reisefreudiger Anhängerschaft zurück in die Regionalliga-Nordost, dazu mit dem Greifswalder FC ein Verein, mit dem der CFC bis dato noch nie die Klingen kreuzen konnte. Es kommen als zwei Gegner in die "Festung Fischerwiese", die zweifelsfrei Interesse wecken.

Großes Interesse weckte in der vergangenen Spielzeit das Sachsenpokalfinale zwischen dem CFC und der BSG Chemie Leipzig. Dieses fand vor beachtlichen 10.077 Zuschauern - darunter 1.800 aus der Messestadt - im "Stadion an der Gellertstraße" statt.

 

Zwischen Support und Strafen

Nachdem die Corona-Regeln Anfang März deutlich gelockert wurden, stieg nicht nur der Supportpegel wieder an, sondern - wie in zwei Fällen - die Strafzahlungen. Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den Chemnitzer FC in der Sportrechtssache wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel gegen den BFC Dynamo (3.500 Euro) und beim Auswärtsspiel gegen den VfB Auerbach (3.000 Euro) jeweils mit einer Geldstrafe belegt. Der NOFV ergänzte in seinem letzten Urteil, dass der Verein "in der Vergangenheit einschlägig auffällig" gewesen sei.

Auch nach dem gewonnenen Sachsenpokalfinale erhielten die Himmelblauen Post, diesmal allerdings vom Sportgericht des Sächsischen Fußballverbandes (SFV). Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wurde eine Strafe in Höhe von 4.800 Euro - zuzüglich Verfahrenskosten - ausgesprochen. Der SFV hob in seinem Urteil außerdem mit Nachdruck hervor, dass "in Zukunft bei vergleichbaren Vergehen härtere Strafen, wie Fahnenverbote, Teilausschlüsse oder ganze Blocksperren bis hin zu einem kompletten Ausschluss der Öffentlichkeit (Geisterspiel) oder der Mannschaft aus dem Wettbewerb in Betracht kommen."

 

Kein Nachspiel für Chemie-Vorfall

Im Nachgang der Partie stand vor allem die "selbsternannte Sicherheitskontrolle", die - so schilderte es CFC-Chefin Romy Polster - "überambitioniert war und keine Unterstützung der Ordnungskräfte darstellte", im Fokus der medialen Berichterstattung. Der CFC teilte im Nachgang diesbezüglich mit, entsprechende Personen mit einem Stadionverbot zu belegen. Zwei Monate später ist diesbezüglich allerdings überhaupt nichts geschehen. Auf BLICK-Nachfrage antwortete Romy Polster: "Wir haben mit den Sicherheitskräften und der Polizei eine intensive Auswertung der Geschehnisse vorgenommen, bei der festgestellt wurde, dass sich die Vorfälle vor dem Stadion, also im öffentlichen Raum, zugetragen hatten. Aufgrund dessen liegt die Zuständigkeit bei der Polizei. Da bei der Polizei wiederum keine Anzeigen eingegangen sind, fiel die Identifizierung schwer und es fehlte die Grundlage, Stadionverbote auszusprechen."

 

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