Welche Kosten können anfallen und wer muss den Schlüsseldienst bezahlen?

Hat man sich ausgesperrt hat oder die Tür benötigt ganz regulär mal ein neues Schloss, ist ein Schlüsseldienst wahrscheinlich die beste Adresse. Die Preise für Schlüsseldienste können stark variieren, denn verschiedene Faktoren beeinflussen die Kosten und in manchen Konstellationen ist der Vermieter sogar zur Übernahme der Kosten verpflichtet.

Notfalldienst oder regulärer Schlüsselservice - die Art des Auftrags

Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen Notalleinsätzen und regulären Schlüsseldienstleistungen. Bei einer Aussperrung, die sofortige Hilfe erfordert, wird dies vom Schlüsseldienst als Notfall behandelt und meist zu höheren Preisen berechnet. Notfälle erfordern schnelles Handeln, wodurch geplante Aufträge verschoben oder unterbrochen werden müssen, bzw. sich ein Mitarbeiter Sonntagnacht aus dem Bett bewegen muss. 

Der Zeitpunkt, zu dem der Schlüsseldienst kontaktiert wird, beeinflusst maßgeblich die Kosten für den Einsatz. Einsätze während der Nacht oder am Wochenende können teurer ausfallen, da diese oft als Überstunden gelten und die Techniker dafür Zuschläge erhalten. Nacht- und Wochenendzuschläge variieren üblicherweise zwischen 50 % und 100 % der regulären Kosten. Daher sollte man sich auf höhere Ausgaben einstellen, wenn man außerhalb der normalen Arbeitszeiten einen Notdienst benötigt. Reguläre Dienstleistungen, wie der Austausch von Schlössern oder die Installation eines neuen Schließsystems, sind in der Regel deutlich günstiger. Unter anderem können über Listando lokale Dienstleister in der unmittelbaren Umgebung gefunden werden.

Arbeitszeit, Materialkosten und Anfahrtskosten

Die benötigte Arbeitszeit spielt eine wesentliche Rolle. Viele Dienste rechnen ihre Leistungen natürlich auf Stundenbasis ab. Ein weiterer Kostenfaktor ist der Materialeinsatz. Einfache Schließzylinder kosten zwischen 15 € und 50 €, während Hochsicherheitsschlösser und Spezialausführungen mehrere hundert Euro kosten können. Qualitativ hochwertige Materialien sind zwar kostenintensiver, bieten jedoch meist auch deutlich besseren Schutz und haben in der Regel auch eine höhere Haltbarkeit. Bei elektronischen Schließsystemen sind die Materialkosten generell höher. Einfache elektronische Schlösser starten bei etwa 100 €, fortschrittlichere Systeme mit erweiterten Funktionen und höherer Sicherheit können leicht 1.000 € oder mehr kosten. Auch die Programmierung, Anpassung, Installation und Wartung dieser Systeme können zusätzliche Kosten nach sich ziehen.

Die Distanz, die der Schlüsseldienst zurücklegen muss, um zum Einsatzort zu gelangen, fließt natürlich auch in die Gesamtkosten mit ein. Bei einem Wohnort in einer eher abgelegenen Gegend oder wenn der Schlüsseldienst eine längere Anfahrt hat, steigen die Anfahrtskosten. Manche Schlüsseldienste erheben dafür eine Pauschale. Andere wiederum berechnen die Kosten basierend auf den gefahrenen Kilometern, wobei der Preis pro Kilometer üblicherweise zwischen 0,50 € und 1,20 € liegt.

Mietrechtlich bei Schlüsseldienstkosten zu beachten

Ob der Vermieter die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen muss, hängt von den spezifischen Umständen ab. Zuerst sollte geklärt werden, ob ein eigenes Verschulden vorliegt, wie etwa der Verlust oder Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten. Bei eigenem Verschulden liegt die Kostenübernahme in der Regel beim Mieter. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, bei der eigenen Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob Schäden im Zusammenhang mit Schlüsselverlust abgedeckt sind.

Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Mietwohnung in einem nutzbaren,  bewohnbaren und für seine Mieter sicheren Zustand zu erhalten, wozu auch Haustür- und Wohnungsschlösser gehören. Sollte das Schloss plötzlich nicht mehr funktionieren, ohne dass ein Verschulden des Mieters vorliegt oder  kann der Schlüsseldienst gebeten werden, dies auf der Rechnung zu vermerken. Liegt ein Mangel vor, wie beispielsweise ein altersbedingter Defekt des Schlosses, ist grundsätzlich der Vermieter zur Übernahme der Kosten für Material und Arbeitsaufwand verpflichtet.

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