Corona aktuell: Bundesregierung beschließt Kinderfreizeitbonus

Politik Bonus zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

Die Bundesregierung hat am 5. Mai 2021 das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms ist der sogenannte Kinderfreizeitbonus. Das Ziel des Kinderfreizeitbonus ist u. a., Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, individuelle Angebote zur Freizeit- oder Sportgestaltung insbesondere in den Ferien wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen. Daher sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG beziehen bzw. Familien mit geringerem Einkommen, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

Voraussetzungen für die Zahlung des Kinderfreizeitbonus:

Die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus hängt davon ab, welche der genannten Leistungen die Berechtigten im Monat August 2021 beziehen:

 

  • SGB II: Die Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antrag durch das Jobcenter Chemnitz.
  • AsylbLG: Die Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antrag durch das Sozialamt Chemnitz.
  • BVG: Die Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antrag durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
  • Kinderzuschlag: Die Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antrag durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
  • Wohngeld sowie SGB XII: Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Hierfür ist ein formloser Antrag erforderlich. Der Antrag ist ab Juli 2021 unter www.familienkasse.de zu finden.

 

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de zu finden.Fragen zur Einmalzahlung können an die jeweils zuständige Behörde gerichtet werden.

 

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