Spanien wird Hochinzidenzgebiet: Was tun bei gebuchter Reise?

Corona Viele Urlauber stehen vor einer schweren Entscheidung

Die Bundesregierung stuft Spanien ab Dienstag, wegen zu hohen infektionszahlen als Corona-Hochinzidenzgebiet ein. Für viele Menschen ist das, jetzt gerade in der Urlaubs Hochsaison, eine Tragödie. Schließlich wurde der Urlaub ja bereits gebucht und gefreut hat man sich auch auf die Reise nach Mallorca, den Kanaren oder an die Costa Blanca. Nun stellen sich viele Urlauber die Frage, ob man die Reise auch ohne Stornokosten absagen kann.

Ab wann Pauschalreise kostenlos stornieren

Es ist möglich, dass sich aus der Hochstufung das Recht ergibt, die gebuchte Pauschalreise ohne Stornogebühren abzusagen. Jedoch ist dies noch juristsches Neuland. Das für Deutschland geltende Pauschalreiserecht besagt jedoch, dass die Reise durch sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt sein muss, um diese ohne Gebühren absagen zu können. Doch wann dies der Fall ist, lässt sich nicht so genau sagen.

Somit kommt es wohl darauf an, ob bereits eine Reisewarnung zum Zeitpunkt der Buchung bestand. Dann ergibt sich nach Ansicht mancher Gerichte nicht unbedingt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Denn das Risiko war von Anfang an bekannt. Dieser Auffassung schließt sich zum Beispiel auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl an.

Das EVZ sieht die kostenlose Stornierung durchaus positiv: "Reisende können aus unserer Sicht kurz bevorstehende Pauschalreisen in Länder, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wird, grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren." Kurz bevorstehend heißt hier: ungefähr ab vier Wochen vor Reiseantritt.

Anders beurteilt das die Reisewirtschaft: "Die Hochstufung eines Zielgebietes in ein Hochinzidenzgebiet begründet aus Sicht des Deutschen Reiseverbands nicht automatisch das Recht auf eine kostenlose Stornierung", erklärt DRV-Sprecherin Kerstin Heinen und verweist auf das Ausstehen eines höchstrichterlichen Urteils. "Grundsätzlich bemühen sich die Reiseveranstalter, individuelle, kundengerechte Lösungen herbeizuführen", ergänzt sie.

Hohes Infektionsrisiko und strenge Maßnahmen

Für Spanien wird nun formal erneut eine Reisewarnung ausgesprochen. Die Warnungen waren für einfache Risikogebiete aufgehoben worden, nicht aber für Hochinzidenzgebiete. Außerdem müssen Ungeimpfte Urlauberinnen und Urlauber laut der geltenden Einreiseverordnung der Bundesregierung mindestens fünf Tage in Quarantäne, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet heimkehren. Die notwendige zweite Impfung, um diesem Szenario zu entgehen, lässt sich in der Regel auch nicht einfach vorziehen. Und Kinder unter zwölf Jahren können sich ohnehin nicht impfen lassen.

Angesichts der hohen Fallzahlen in Spanien besteht ein höheres Corona-Infektionsrisiko als noch vor wenigen Wochen. Zudem führen die Behörden wieder strengere Maßnahmen ein.

Was gilt für Individualtouristen?

Für eigenständige Urlauber gilt jedoch etwas anderes: So lange der gebuchte Flug stattfindet, ergibt sich kein kostenloses Rücktrittsrecht. Unterkünfte kann man lediglich stornieren, wenn man die kurzfristige Storno-Option gebucht hat. Ansonsten fallen die Stornierungsgebühren wie vertraglich vereinbart an. Das Gleiche gilt für Ferienwohnungen. Solange die Unterkunft geöffnet und auch erreichbar ist, ergibt sich allein durch die Einstufung eines Landes als Hochrisikogebiet noch kein Gratis-Stornorecht.

 

 
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