In Plauen wird geblitzt: Geschwindigkeitsmessungen im Januar

Verkehr Mobile Radargeräte in der Stadt

Plauen. 

Plauen. In Plauen wird im Januar geblitzt! Autofahrer müssen besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Plauen mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.

2. bis 8. Januar

In Kalenderwoche 1 wird die Geschwindigkeit auf dem Altmarkt, auf der Albert-Schweitzer-Straße, der Falkensteiner Straße im Ortsteil Großfriesen, an den Schulwegen auf der Comeniusstraße und der Leibnitzstraße sowie auf der Kemmlerstraße (292), der Jocketaer Straße, dem Friesenweg, der Straße Am Glockenberg, der Äußere Reichenbacher Straße (70 km/h), der Alte Straßberger Straße, der Elsterberger Straße im Ortsteil Kauschwitz, der Chrieschwitzer Straße, der Kauschwitzer Straße und der Alte Jößnitzer Straße im Ortsteil Kauschwitz gemessen.

9. bis 15. Januar

In Kalenderwoche 2 wird auf der Straßberger Straße, der Straße Windberg im Ortsteil Großfriesen, auf der Zwoschwitzer Straße, der Kaiserstraße. der Jößnitzer Straße, sowie auf der Holbeinstraße, der Kopernikusstraße, der Liebknechtstraße, dem Leuchtmühlenweg, der Möschwitzer Straße, der Reißiger Straße, der Pausaer Straße, der Schurigstraße und der Straßberger Straße geblitzt.

16. bis 22. Januar

In Kalenderwoche 3 wird die Geschwindigkeit auf der Markststraße, der Hofwiesenstraße, der Haselbrunner Straße, der Kleinfriesener Straße, der Alte Zwoschwitzer Straße, der Schulstraße im Ortsteil Neundorf, der Friedensstraße, der Straße Heiterer Blick im Ortsteil Steinsdorf, der Hauptstraße im Orststeil Straßberg, der Falkensteiner Straße, der Dresdener Straße, sowie der Kaiserstraße, der Martin-Luther-Straße, der Neue Plauensche Straße und der Oelsnitzer Straße.

23. bis 29. Januar

In Kalenderwoche 4 wird auf der Lützowstraße, der Reißiger Straße, der Sorgaer Straße, der Straße Am Anger im Ortsteil Neundorf, der Anton-Kraus-Straße, der Stöckigter Straße, der Reußenländer Straße, der Trockentalstraße, der Syrauer Straße im Ortsteil Kauschwitz, der Stresemannstraße, der Straße Zum Burgteich im Ortsteil Thiergarten, der Hofer Landstraße, der Straße An der Mauer, der August-Bebel-Straße und der Bismarckstraße geblitzt.

30. Januar bis 05. Februar

In Kalenderwoche 5 wird die Geschwindigkeit auf der Yorckstraße, der Pawlowstraße, der Tauschwitzer Straße, der Steinsdorfer Straße im Ortsteil Jößnitz, der Alten Oelsnitzer Straße und dem Neundorfer Grenzweg gemessen.

Blitzer und Radarmessgeräte dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

So funktionieren mobile Radargeräten

Im Gegensatz zu stationären beziehungsweise fest aufgebauten Geräten haben mobile Blitzer den Vorteil, dass sie flexibel und schnell am Straßenrand aufgebaut werden können. Damit ist in den meisten Fällen der Überraschungseffekt auf Seiten der Polizei. Darüber hinaus kann man mit mobilen Blitzern noch genauer bestimmte Unfallschwerpunkte überwachen. In aller Regel kommen bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen radar- oder lasergestützte Geräte zum Einsatz. Aber auch Schwarzlichtblitzer oder Geräte, die Helligkeitsprofile per Sensoren auswerten, sind verbreitet. Mobile Blitzgeräte blitzen üblicherweise nicht in beide Richtungen, sondern nur nach vorne, sodass neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Fahrers zur Ahnung eingefangen werden kann.

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

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