Herunterfallende Eisschollen von LKWs zerstören mehrere Frontscheiben

Blaulicht Polizei betont: Fahrzeug vor Fahrtantritt von Schnee und Eis zu befreien ist Pflicht, sonst droht Bußgeld

A4/Limbach-Oberfrohna. 

Zu mehreren tausend Euro Sachschaden kam es am Mittwoch auf der A4 durch herunterfallende Eisschollen. Am späten Vormittag fuhr ein 30-Jähriger samt seinen zwei mit seinem Opel die Autobahn aus Richtung Dresden in Richtung Chemnitz auf der mittleren der drei Fahrspuren. Von dem auf der linken Fahrspur fahrenden LKW löste sich kurz vor der Abfahrt Limbach-Oberfrohna eine Eisscholle und fiel auf die Frontscheibe des Opels. Dadurch wurde die Scheibe beschädigt, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 2.000 Euro entstand. Der Fahrer des LKWs bemerkte den Zwischenfall nicht und fuhr weiter. Er konnte durch Zeugenaussagen zeitnah bekannt gemacht werden.

 

Weitere Frontscheiben beschädigt

Ein weiterer Vorfall ereignete sich auf der A4 in Fahrtrichtung Erfurt. Dem 41-jährigen Fahrer eines LKWs fiel kurz vor der Anschlussstelle Hohenstein-Ernstthal eine Eisscholle vom Dach. Das Eis landete auf dem dahinterfahrenden VW eines 38-Jährigen. Durch die Wucht des Auspralls wurde die Frontscheibe beschädigt, sodass Sachschaden in Höhe von rund 1.000 Euro entstand. Verletzt wurde niemand. In Fahrtrichtung Dresden wurde Stunden später ein weiteres Fahrzeug auf Höhe der Anschlussstelle Glauchau-Ost durch eine herunterfallende Eisscholle beschädigt. Auch auf der B95 kam es zu einem Zwischenfall: Beim Bremsvorgang fiel ein 40 mal 40 Zentimeter großer Eisklumpen Von einem fahrenden Krone-LKW auf den dahinter fahrenden Opel. Verletzt wurde zum Glück keiner.

 

Bußgeld bei Missachten

Die Polizei weist aufgrund der vorherrschenden Witterungsbedingungen darauf hin, dass jeder Fahrzeugführer dazu verpflichtet ist, sein Fahrzeug vor Fahrtantritt von Schnee und Eis zu befreien. Eine Missachtung dieser Pflicht führt zu einem Bußgeld oder im schlimmsten Fall zu einer Anzeige.

 

 

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