Nach tödlichen Unfällen: Diese Sofortmaßnahmen wurden getroffen

Blaulicht Überholverbot auf S286

Reinsdorf. 

Reinsdorf. Nach zwei tödlichen Verkehrsunfällen, die sich am Dienstagmorgen ereigneten, werden verkehrsrechtliche Sofortmaßnahmen eingeleitet.

 

Analyse nach Unfallschwerpunkten

Auf Grundlage einer Drei-Jahres-Betrachtung werden Streckenbereiche auf Unfallschwerpunkte analysiert. Im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2022 wurden auf der S 286 zwischen der Vettermannstraße und dem Autohof Härtensdorf insgesamt vier Verkehrsunfälle mit Personenschaden registriert, denen unterschiedliche Ursachen zugrunde lagen. Neben überhöhter Geschwindigkeit und überfrorener Fahrbahn waren ein Fehler beim Abbiegen und der Einfluss von Alkohol ursächlich. Aufgrund dieses Unfallgeschehens war ein Tätigwerden der Unfallkommission nicht erforderlich.

 

Umleitungsstrecke

Aufgrund der Sperrung der Schedewitzer Brücke im Stadtbereich von Zwickau fungiert die S 286 aktuell als Umleitungsstrecke, die von zahlreichen Fahrzeugführern genutzt wird. In diesem Zuge ist bis in den Monat Juli 2023 mit einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen.

 

Tödliche Unfälle

Am 9. Mai ereigneten sich zwei tödliche Verkehrsunfälle. Nach einem ersten Unfall ereignete sich nur 40 Minuten später ein weiterer Unfall (BLICK.de berichtete). Da der Unfallhergang in beiden Fällen bis dato noch ungeklärt ist, erfolgt eine detaillierte Unfallanalyse.

 

Vorläufiges Überholverbot

In Reaktion auf diese Ereignisse wird, in Abstimmung zwischen dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, dem Landkreis Zwickau, der Stadt Zwickau und der Polizeidirektion Zwickau, als Sofortmaßnahme im ersten Schritt ab dem 11. Mai auf dem Streckenverlauf zwischen Vettermannstraße und dem Autohof Härtensdorf ein vorläufiges Überholverbot umgesetzt. Weitere verkehrsorganisatorische Maßnahmen werden im Zuge der Unfallanalyse geprüft.

 

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