Schwere Vorwürfe der Vergewaltigung und Körperverletzung gegen Chemnitzer

Prozess 55-Jährigen wegen Missbrauchs vor Gericht

Chemnitz. 

Chemnitz. Hat ein Chemnitzer Handwerker über Jahre seine Exfrau und deren damals minderjährige Tochter sexuell missbraucht? Mit dieser Frage muss sich gerade das Amtsgericht beschäftigten. Dort ist ein 55-Jähriger angeklagt, wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern, Vergewaltigung und Körperverletzung. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

 

Was war passiert?

Das Paar lernte sich 2010 über das Internet kennen. Der Angeklagte saß zu dieser Zeit in Haft. Im Herbst 2010 wurde geheiratet. Es habe laut Angeklagtem nie sexuelle Übergriffe seinerseits gegeben. "Sie wollte es und ich wollte es. Ich habe sie nie unterdrückt oder sowas", sagte er vor Gericht. Ganz anders die Schilderungen der Exfrau, die vor drei Jahren Anzeige erstattete. Sowohl eine Kriminalhauptkommissarin, bei der die Frau damals die Anzeige erstattete, als auch ein Ermittlungsrichter, der die Frau und deren Tochter vernahm, berichteten, was vorgefallen sein soll.

 

Erste sexuelle Übergriffe kurz nach der Hochzeit

Bereits kurz nach der Hochzeit sei es demnach zu ersten sexuellen Übergriffen gekommen. Von da an habe die Frau mit ihrem Mann nur widerwillig Geschlechtsverkehr gehabt. Er habe begonnen, sie zu schlagen. "Die Frau hat es dann über sich ergehen lassen, schilderte sie", so die Kriminalhauptkommissarin. Sie habe oft enorme Schmerzen erleiden müssen, sei ihm hörig gewesen, habe sich von Freunden abgekapselt. Zudem habe ihr Mann sie gezwungen, sich mehrfach pornografisch fotografieren zu lassen.

 

Mann drohte Kindern etwas anzutun

Im Jahr 2012 habe die Klägerin einen Vertrag mit ihrem Mann unterschreiben müssen, der sie zu wöchentlichen Sexpraktiken mit ihm verpflichtete - obwohl die Frau immer wieder betonte, dass die das nicht wolle. "Sie bezeichnete diese Art als pervers", so die Kriminalhauptkommissarin. Schließlich habe der Angeklagte gedroht, ihren Kinder etwas anzutun, wenn sie jemandem von den Handlungen erzähle. Ein Urteil gab es noch nicht. Die Verhandlung wird in zwei Wochen fortgesetzt.

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