Wichtige Hinweise für Ihren Anzeigenauftrag

1. Private Gelegenheitsanzeigen sind Inserate von Privatpersonen, die bei Erfolg ihren Zweck erfüllt haben. Für private Gelegenheitsanzeigen gelten ermäßigte Preise ohne weitere Nachlässe.

2. Wiederholungsanzeigen mit ständiger Werbung, z.B. für zum Wiederverkauf hergestellte Waren oder gewerbliche Dienstleistungen aller Art sind keine privaten Gelegenheitsanzeigen. Darunter fallen auch Stellenangebote, Vermietungen, Immobilienverkäufe, Grundstücke, ständige Kaufgesuche.
Die Rubrik Nachmieter gilt nicht für Eigentümer von Wohnungen.

3. Anzeigen anonymer Auftraggeber werden aus presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

4. Anzeigen nur in Großbuchstaben oder mit vorangestellten Sonderzeichen sowie fortlaufender Text ohne Leerzeichen werden nicht angenommen. Das Textlayout erfolgt nach Maßgabe des Verlages.

5. Der Reisepreis gilt für Anzeigen von Ferienwohnungen, Pensionen, Kurverwaltungen, Hotels, Sanatorien, Fremdenverkehrsverbänden und -vereinen im Reisemagazin. Der Reisepreis gilt nicht für Reiseveranstalter, Reisebüro, Bus, Bahn, Flug, Schiff.

6. Anzeigen, deren Inhalt erkennbar gewerblicher Natur ist, die gegen die guten Sitten oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen, werden nicht veröffentlicht. Geschäftliche Werbung im Gewand der privaten Gelegenheitsanzeigen verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und wird von Behörden (z.B. Handwerkskammer, Ämter) verfolgt.

7. Für private Gelegenheitsanzeigen erfolgt kein Rechnungs- und Belegversand.

8. Hinweis für Immobilienanzeigen:
Ab 01.05.2014 ist es lt. §16a EnEV2014 für Anbieter einer Immobilie Pflicht, beim Schalten einer kommerziellen Anzeige die Energiekennwerte der Immobilie anzugeben. Dies betrifft sowohl den Verkauf, als auch Vermietung und Pacht.

 

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