Hier wird heute in Auerbach geblitzt

Im Stadtgebiet von Auerbach müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Freitag (20.06.2025) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier. Raser können aktuellen Infos zufolge in Auerbach im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Auerbach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 20.06.2025 die Blitzer in Auerbach

Geblitzt wird im Bereich B 533, PLZ 94530. Gemeldet wurde der Blitzer am 20.06.2025 um 15:32 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)

(Stand: 20.06.2025, 17:20 Uhr)

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Welche Bußgelder werden bei Überschreitung des Tempolimits fällig?

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. In Verbindung mit dem Bußgeldkatalog ergeben sich hier Regelsätze von 20 bis 800 Euro. Unterschieden wird, ob das Tempovergehen außerorts oder innerorts begangen wird. Die maximale Strafe droht, wenn man im Stadtgebiet über 70 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wird. Raser erwartet dann ein Bußgeld von 800 Euro, 2 Punkte in Flensburg und sogar 3 Monate Fahrverbot.

Regelung für Pkw innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11 – 15 km/h50 €
16 – 20 km/h70 €
21 – 25 km/h115 €1
26 – 30 km/h180 €11 Monat¹
31 – 40 km/h260 €11 Monat
41 – 50 km/h400 €21 Monat
51 – 60 km/h560 €22 Monate
61 – 70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird

Regelung für Pkw außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11 – 15 km/h40 €
16 – 20 km/h60 €
21 – 25 km/h100 €1
26 – 30 km/h150 €11 Monat¹
31 – 40 km/h200 €11 Monat¹
41 – 50 km/h320 €21 Monat
51 – 60 km/h480 €21 Monat
61 – 70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird

Welche Toleranzen gibt es, wenn man geblitzt wird?

Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab.

Wie funktionieren mobile Radarfallen?

Im Gegensatz zu stationären beziehungsweise fest aufgebauten Geräten haben mobile Blitzer den Vorteil, dass sie flexibel und schnell am Straßenrand aufgebaut werden können. Damit ist in den meisten Fällen der Überraschungseffekt auf Seiten der Polizei. Darüber hinaus kann man mit mobilen Blitzern noch genauer bestimmte Unfallschwerpunkte überwachen. In aller Regel kommen bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen radar- oder lasergestützte Geräte zum Einsatz. Aber auch Schwarzlichtblitzer oder Geräte, die Helligkeitsprofile per Sensoren auswerten, sind verbreitet. Mobile Blitzgeräte blitzen üblicherweise nicht in beide Richtungen, sondern nur nach vorne, sodass neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Fahrers zur Ahnung eingefangen werden kann.

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

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