Wie gehen Bauern mit der Geflügelpest um?

Auflagen Für Geflügel im Altlandkreis Stollberg herrscht Stallpflicht

Seifersdorf. 

Seifersdorf. Andreas Polster ist bereits seit 1971 als Landwirt tätig. Er hat sich im Laufe der Jahre auf Geflügel spezialisiert, da in kurzer Zeit neue Tiere schnell nachgezüchtet werden und diese bereits nach 20 Wochen Eier legen können. Momentan hat er circa 900 Legehennen in seinem Besitz. Der 64-Jährige wird sich aber Ende Juni in den Ruhestand verabschieden und hat seinen Tierbestand deshalb schon deutlich reduziert.

"Seit ich meinen Betrieb besitze, habe ich in regelmäßigen Abständen immer wieder mit der Geflügelpest zu tun. Mit Beginn dieses Jahres hat der Landkreis Auflagen herausgebracht. Im Altlandkreis Stollberg gibt es bislang zwar keinen einzigen Fall, bei dem die Krankheit nachgewiesen wurde, aber trotzdem wurde als einzige Region in Sachsen, neben der Leipziger Ecke, eine Stallpflicht verhängt", sagt Andreas Polster. Für den Landwirt ist die Auflage bei den aktuell kühleren Temperaturen uninteressant, da er sein Geflügel bei Kälte nicht ins Freie lässt, da dadurch die Lageleistung nachlassen würde. Wenn aber bald der Frühling vor der Tür steht und er seine Tiere weiterhin eingesperrt lassen muss, wird es für ihn immer schwieriger, die Vögel zu beschäftigen. "Hühner müssen ihre Instinkte ausleben, indem sie rennen, flattern und im Staub baden. Sie brauchen wie die Menschen eine Beschäftigung", erklärt Andreas Polster. Damit die Hühner sich nicht gegenseitig fressen, hat der Landwirt im Stall einige Möglichkeiten für die Vögel geschaffen. Er streut regelmäßig Sägespäne aus oder legt alte Kartons oder Stroh aus, damit die Hühner picken können und beschäftigt sind. Vorerst soll die Stallpflicht bis Ende März andauern.

"Sollte diese nochmal verlängert werden, bedeutet es noch mehr Stress für die Tiere. Dadurch werden die Hühner unruhiger und richten Schäden an. Beispielsweise machen sie gelegte Eier kaputt", sagt Andreas Polster, der seine Eier nur als "Freilandhaltung" kennzeichnen darf, wenn die Hühner nicht länger als drei Monate im Stall waren. Sollten die Auflagen länger anhalten, muss er die Eier als "Bodenhaltung" kennzeichnen.

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